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SV Steele 1911 e.V.
Home / Prävention im Sport

Prävention im Sport

Kindernotruf:  265050
24 Stunden / 7 Tage die Woche
Weißer Ring (Opfertelefon):  116 006
täglich 7 – 22 Uhr

Beratungsstellen

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Tel.: 08002255530
Mo, Mi & Fr 9 – 14 Uhr, Di & Do 15 – 20 Uhr

Nummer gegen Kummer (Kinder- & Jugendtelefon)
Tel.: 08001110333 oder 116111
Mo – Sa 14 – 20 Uhr

Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
Tel.: 08001110550
Mo – Fr 9 – 11 Uhr, Di & Do 17 – 19 Uhr

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000116016
24h erreichbar

Für anonyme Hilfe empfehlen wir:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de

Erwachsene erhalten Beratung bei: N.I.N.A. – Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auf Wunsch auch anonym. Bundesweit in Deutschland unter 01805 1234 65 oder unter mail@nina-info.de. Telefonzeiten: montags 9:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr.

Ansprechpartner SV Steele11

Anke Freyenberg 
Tel.: 0173-7035131
Mail: anke.freyenberg@vodafone.de

steele11@web.de       

Cornelia Bertelt
Tel.: 0175-1547674 
Mail: bcora13092002@gmail.com

steele11@web.de       

Aktivensprecher

Xenia Kerp
Mail: xeniakerp@web.de

Fabian Briese
Mail: briese.fabian@gmx.de

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. Kindern wird bei Übungen vorher gesagt, dass sie jetzt von uns angefasst werden („ich nehme jetzt deine Beine/Arme und zeige dir die richtige Bewegung“ oder „ich halte dich am Bauch fest“, ….).
  2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen alleine und/oder unbekleidet.
  5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
  6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.). Das gilt auch für die Hilfe beim An- und Ausziehen. Die kann auch durch eine nicht gleichgeschlechtliche Person geschehen, da wir überwiegend weibliche Übungsleiter haben.
  8. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  9. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
  11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  12. Anbringen von Wettkampfnummern: Das Anbringen sollte grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob das Schild angebracht werden kann.
  13. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“
  14. Sollte man ein „4-Augen“ Gespräch mit einem Kind führen, muss sichergestellt sein, dass dies immer in Sichtweite anderer stattfindet und nicht in einem extra Raum (dient zum einem dem Schutz der Trainer vor Beschuldigungen, und dem Kind vor möglichen Übergriffen)
  15. Wir achten auf den Umgang der Kinder- und Jugendlichen untereinander (im Hinblick z.B. auf sexualisierte Sprache, Verhalten oder auch Videos zeigen). Sollten sich Kinder/Jugendlich auffällig verändern oder auffallen, suchen wir das Gespräch und bieten unsere Hilfe an.
  16. Die Aktivensprecher sind für jeden im Verein jederzeit ansprechbar und stehen im ständigen Austauschmit mit den Verantwortlichen.
  • Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit im Verein ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
  • Wer die Betroffenen eigenmächtig ausfragt („Verhör“), gefährdet spätere Ermittlungen.
  • Nachfragen im Kollegenkreis schaffen Unsicherheiten und beliefern die „Gerüchteküche“.
  • Handlungsschritte sollten nur in Absprache mit den Betroffenen vereinbart werden.
  • Klatsch und Tratsch soll vermieden werden.
  • Die Einschaltung der Ermittlungsbehörden bedingt immer einen „Strafverfolgungszwang“, d.h. eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden. Daher sollte dieser Schritt nur in Absprache mit den Betroffenen, der Fachberatungsstelle und ggf. den gesetzlichen Vertretern getroffen werden.
  • Jede Maßnahme sollte in jedem Fall mit Fachberatungsstellen vor Ort abgesprochen werden.
  • Die Erziehungsberechtigten sollten nur angesprochen werden, wenn sie in den sexuellen Missbrauch nicht involviert sind.
  • Der „Täter“ darf nicht eigenmächtig zur Rede gestellt werden.
  • Gegebenenfalls kann die VIBSS – Rechtsberatung des Landessportbundes NRW einbezogen werden.
  • Pressearbeit sollte nur über den Vorstand betrieben werden.

+ Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich im Sportverband oder -verein übernehmen.

+ Ehrenkodex und Verhaltensregeln
Alle Trainer/-innen, Übungsleiter und sonst. ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen haben den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu unterzeichnen. Unsere Trainer/-innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex sowie auf den Verhaltensrichtlinien, die jedem einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden.

Die Unterschrift unter den Verhaltensrichtlinien und dem Ehrenkodex soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.

+ Fortbildungen und Qualifizierungen
Für Übungsleiter, Trainer und Vereinsmitglieder werden Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten und durchgeführt.


Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
  2. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst.
    Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  3. Frau Anke Freyenberg und Cornelia Bertelt stehen als Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
    Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  4. Alle (haupt- und) ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  5. Alle (haupt- und) nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  6. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch Frau Anke Freyenberg.
    Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit.
  7. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 8. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
  8. Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
  9. Wir stellen für (haupt- und) ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher.
  10. Wir und alle (haupt- und) ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  11. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  12. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  13. Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
  14. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  15. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
  16. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  17. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
  18. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 8) unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  19. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.

Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden. Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!

Der Vorstand

Nach einem Vorfall muss eine Evaluation unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:

  • Was hat gut funktioniert?
  • Gab es Probleme und welche Probleme waren das?
  • Wurde sich an den Handlungsleitfaden gehalten?
  • Wurden die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigt?
  • Wie wurde mit der verdächtigen Person umgegangen (kam es zur „Gerüchteküche“)?
  • Gibt es noch offenen Fragen innerhalb des Vereins?
  • Passt unser Handlungsleitfaden oder muss er angepasst werden?
Ehrenkodex des
Landessportbundes NRW

Westfalenstrasse 210a
45276 Essen
Tel.: 0201 85766465 - Verein
Tel.: 0201 8516424 - Freibad
Tel.: 0201 511414 - Verein

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