24 Stunden / 7 Tage die Woche Weißer Ring (Opfertelefon): 116 006
täglich 7 – 22 Uhr
Beratungsstellen
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Tel.: 08002255530
Mo, Mi & Fr 9 – 14 Uhr, Di & Do 15 – 20 Uhr
Nummer gegen Kummer (Kinder- & Jugendtelefon)
Tel.: 08001110333 oder 116111
Mo – Sa 14 – 20 Uhr
Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
Tel.: 08001110550
Mo – Fr 9 – 11 Uhr, Di & Do 17 – 19 Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000116016
24h erreichbar
Für anonyme Hilfe empfehlen wir:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
Erwachsene erhalten Beratung bei: N.I.N.A. – Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auf Wunsch auch anonym. Bundesweit in Deutschland unter 01805 1234 65 oder unter mail@nina-info.de. Telefonzeiten: montags 9:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr.
Ansprechpartner SV Steele11
Anke Freyenberg
Tel.: 0173-7035131
Mail: anke.freyenberg@vodafone.de
steele11@web.de
Cornelia Bertelt
Tel.: 0175-1547674
Mail: bcora13092002@gmail.com
steele11@web.de
Aktivensprecher
Xenia Kerp
Mail: xeniakerp@web.de
Fabian Briese
Mail: briese.fabian@gmx.de
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. Kindern wird bei Übungen vorher gesagt, dass sie jetzt von uns angefasst werden („ich nehme jetzt deine Beine/Arme und zeige dir die richtige Bewegung“ oder „ich halte dich am Bauch fest“, ….).
- Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
- Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
- Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen alleine und/oder unbekleidet.
- Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
- Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
- Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.). Das gilt auch für die Hilfe beim An- und Ausziehen. Die kann auch durch eine nicht gleichgeschlechtliche Person geschehen, da wir überwiegend weibliche Übungsleiter haben.
- Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
- Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
- Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
- Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
- Anbringen von Wettkampfnummern: Das Anbringen sollte grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob das Schild angebracht werden kann.
- Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“
- Sollte man ein „4-Augen“ Gespräch mit einem Kind führen, muss sichergestellt sein, dass dies immer in Sichtweite anderer stattfindet und nicht in einem extra Raum (dient zum einem dem Schutz der Trainer vor Beschuldigungen, und dem Kind vor möglichen Übergriffen)
- Wir achten auf den Umgang der Kinder- und Jugendlichen untereinander (im Hinblick z.B. auf sexualisierte Sprache, Verhalten oder auch Videos zeigen). Sollten sich Kinder/Jugendlich auffällig verändern oder auffallen, suchen wir das Gespräch und bieten unsere Hilfe an.
- Die Aktivensprecher sind für jeden im Verein jederzeit ansprechbar und stehen im ständigen Austauschmit mit den Verantwortlichen.
- Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit im Verein ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
- Wer die Betroffenen eigenmächtig ausfragt („Verhör“), gefährdet spätere Ermittlungen.
- Nachfragen im Kollegenkreis schaffen Unsicherheiten und beliefern die „Gerüchteküche“.
- Handlungsschritte sollten nur in Absprache mit den Betroffenen vereinbart werden.
- Klatsch und Tratsch soll vermieden werden.
- Die Einschaltung der Ermittlungsbehörden bedingt immer einen „Strafverfolgungszwang“, d.h. eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden. Daher sollte dieser Schritt nur in Absprache mit den Betroffenen, der Fachberatungsstelle und ggf. den gesetzlichen Vertretern getroffen werden.
- Jede Maßnahme sollte in jedem Fall mit Fachberatungsstellen vor Ort abgesprochen werden.
- Die Erziehungsberechtigten sollten nur angesprochen werden, wenn sie in den sexuellen Missbrauch nicht involviert sind.
- Der „Täter“ darf nicht eigenmächtig zur Rede gestellt werden.
- Gegebenenfalls kann die VIBSS – Rechtsberatung des Landessportbundes NRW einbezogen werden.
- Pressearbeit sollte nur über den Vorstand betrieben werden.
+ Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich im Sportverband oder -verein übernehmen.
+ Ehrenkodex und Verhaltensregeln
Alle Trainer/-innen, Übungsleiter und sonst. ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen haben den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu unterzeichnen. Unsere Trainer/-innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex sowie auf den Verhaltensrichtlinien, die jedem einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden.
Die Unterschrift unter den Verhaltensrichtlinien und dem Ehrenkodex soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.
+ Fortbildungen und Qualifizierungen
Für Übungsleiter, Trainer und Vereinsmitglieder werden Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten und durchgeführt.
Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:
- Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
- Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst.
Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. - Frau Anke Freyenberg und Cornelia Bertelt stehen als Ansprechpartnerin in Sachen sexualisierte Gewalt zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird. - Alle (haupt- und) ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
- Alle (haupt- und) nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
- Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch Frau Anke Freyenberg.
Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit. - Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 8. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
- Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
- Wir stellen für (haupt- und) ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher.
- Wir und alle (haupt- und) ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
- Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
- Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
- Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
- Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
- Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
- Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
- Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
- Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 8) unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
- Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.
Jedes Kind hat das Recht sicher und gesund aufzuwachsen.
Im Rahmen des Sportes und bei Freizeitaktivitäten des SV Steele 1911 e. V. soll jedes Kind/Jugendlicher frei von Gewalt seinen Sport ausüben können, um so seine Persönlichkeit und Stärken zu entwickeln.
Im Rahmen des Schutzkonzeptes werden Gefahren eruiert und Vorsorgen getroffen.
Definitionen:
Machtmissbrauch: Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer Macht/-position, um anderen Personen ein Schaden physisch und/oder psychisch zuzufügen, um sich selber oder dritten persönliche Vorteile zu verschaffen.
Mögliche Machtgefälle:
o Trainer/Betreuer – Kinder/Jugendliche
o Jugendliche – Jugendliche
o Jugendliche – Kinder
o Kinder – Kinder
o Badpersonal – Kinder/Jugendliche
o Wettkampfrichter – Sportler
o andere Eltern – Kinder/Jugendliche
o erwachsene Mitglieder – Kinder/Jugendliche
Grenzverletzungen: Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber
Kindern/Jugendlichen, die deren persönlichen Grenzen im Rahmen der Ausübung ihres Sportes überschreiten.
Körperliche und emotionale Gewalt: Körperliche Gewalt ist nur ein Teil eines vielfältigen Verhaltensmusters, welches auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt ausgesetzt.
Ziele der Prävention und Intervention:
Alle Kinder und Jugendliche sollen in einem sicheren Umfeld ihren Sport ausüben und ihre Fähigkeiten und Stärken weiterentwickeln können.
Bei Vorkommnissen wird nicht kopflos gehandelt. Jeder Trainer/Betreuer weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu erfolgen haben. Jedes Vorkommnis/jede Meldung wird geprüft und schriftlich dokumentiert. Es werden der Vorstand und die Schutzbeauftragten unverzüglich informiert. Sind Maßnahmen von Nöten, wird eine Fachberatungsstelle involviert.
Im Falle von sexualisierter Gewalt kommen die Maßnahmen des Präventionsschutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt zum Tragen.
Risikoanalyse:
Fragen zu möglichen Risiken:
Welche Zielgruppe besucht unseren Verein?
o Kinder ab ca. 4,5 Jahren bis Senioren
o Kinder mit unterschiedlichen Erfahrungen im Wasser und daraus resultierenden unterschiedlichsten Bedarfen an Begleitung und Unterstützung
o Von sehr ängstlichen bis hin zu sehr übermütigen Kindern
o Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufgrund von körperlichen und kognitiven Einschränkungen
o Von Nichtschwimmer bis Leistungsschwimmer und Wassergymnasten
Wie setzen sich die Gruppen zusammen?
o Bei allen Gruppen handelt es sich um geschlechtergemischte Gruppen
o In allen Gruppen sind Kinder unterschiedlichsten Alters: bei den Gruppen wie z. B.
Seepferdchen und Trixi sind die Altersunterschiede allerdings noch geringer als in den
höheren Gruppen, bei den Leistungsschwimmern und Wassergymnasten
Wer begleitet die Kinder/Jugendlichen im Training und Wettkampf?
o Ausgebildete Trainer
o Ehrenamtliche Betreuer
o Alle müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex unterschreiben
Gibt es klare Handlungsanweisungen für Trainer und Betreuer?
o Es ist oberstes Gebot unseres Vereins das Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder/Jugendlichen zu schützen
o Es gibt für alle klare Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
o Es gibt genaue Vorgaben zur Klärung von Verdachtsmomenten und bei erfolgter Gewalt, an die sich alle zu halten haben.
Wie wird bei Verletzungen gehandelt?
o Die Versorgung der Verletzungen wird nicht in einem separaten Raum erfolgen, keiner geht alleine mit einem Verletzten in einen Raum zur Versorgung von Verletzungen
o Bei Bedarf werden die Eltern informiert
Wie sieht es beim Duschen/Umkleiden aus?
o Es gibt getrennte Umkleiden für Jungen und Mädchen
o Es gibt von Seepferdchen bis Gold gruppengetrennte Umkleiden
o Betreuer/Trainer betreten die Umkleiden nur nach vorheriger Ankündigung
o Ab Trixi gehen nur gleichgeschlechtliche Trainer/Betreuer nach vorheriger Ankündigung in die Umkleide
o Betreuer/Trainer duschen nicht gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen, soweit es die Örtlichkeit zulässt
o Betreuer/Trainer ziehen sich nicht alleine mit den Kindern/Jugendlichen in der Umkleide um
Was ist bei Jugendfahrten zu beachten?
o Es handelt sich um altersgemischte Gruppen, ja nach Jugendfahrt ab sechs oder acht Jahren.
o Es handelt sich um geschlechtergemischte Gruppen.
o Es handelt sich um Kinder/Jugendlichen aus unterschiedlichen Gruppen (Breitensport/Leistungssportmannschaft)
o Die Fahrten werden von mindestens 2 Betreuern (jeweils mindestens einmal männlich bzw. einmal weiblich) begleitet.
o Es gibt geschlechtergetrennte Zimmer.
o Die Zimmer werden nur nach Ankündigung betreten.
o Es gibt getrennte Zimmer von Betreuern und Teilnehmern.
o Bei Krisensituationen (z.B. massives Heimweh, Verletzungen, die ärztlich versorgt werden müssen) werden die Möglichkeiten und Maßnahmen mit den Eltern besprochen
Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen:
Alle Trainer/Betreuer kennen den Leitfaden mit umfangreichen Maßnahmen zum Schutz vor interpersoneller Gewalt.
Leitfaden zum Schutz vor interpersoneller Gewalt:
o Jeder Trainer/Betreuer erhält eine Kopie des Leitfadens
o Jeder Trainer/Betreuer muss sich seiner Position gegenüber den Kindern/Jugendlichen bewusst sein (Machtgefälle).
o Keiner wird zu einer Übung gezwungen. Allen wird vorher die Übung genau erklärt. Wenn Hilfestellungen notwendig sind, werden diese zuvor genau erklärt.
o Wir achten auf die Reaktionen unseres gegenüber auf verbale und körperliche Kontakte und reagieren entsprechend darauf
o Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen besetzt sein.
o Umkleiden werden nur nach Ankündigung betreten
o Es wird auf gewaltverherrlichende Sprache verzichtet.
o Bei „vier-Augen-Gesprächen“ mit Kindern/Jugendlichen finden diese nicht in einem separaten Raum, sondern für alle sichtbar in einem ruhigen Bereich statt.
o Bei Versorgung von Verletzungen wird mit dem verletzten Kind nicht alleine in den Sanitätsraum gegangen, es wird immer eine Begleitperson mitgenommen
o Vereinsfahrten finden mit mindestens zwei Begleitpersonen statt, wobei jeweils einer männlich bzw. weiblich sein muss.
o Bei Jugendfahrten gibt es immer geschlechterspezifische Zimmer.
o Betreuer und Kinder haben grundsätzliche getrennte Zimmer/Zelte.
o Kein Betreuer betritt ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen und sich rückzuversichern, dass alle Kinder bekleidet sind.
o In Krisensituationen bei Jugendfahrten (z.B. massives Heimweh, notwendige ärztliche Versorgung) werden die Eltern unverzüglich informiert und die Maßnahmen abgesprochen.
Beschwerdemanagement und Krisenintervention:
o Auf der Homepage (www.steele11.de) sind Ansprechpartner und Aktivensprecher mit Kontaktdaten hinterlegt. Geht bei diesen eine Meldung ein, wird der Melder zeitnah eine Rückmeldung erhalten, dass die Meldung eingegangen ist und der Vorfall vorrangig bearbeitet wird.
o Der Vorstand ist zu informieren.
o Einzuleitende Handlungsschritte werden mit dem Betroffenen besprochen.
o Bei allen einzuleitenden Schritten wird so verfahren, dass die Privatsphäre gesichert sind.
o Gespräche finden grundsätzlich in einem geschützten Rahmen statt.
o Alle Gespräche werden protokolliert und von allen Gesprächsteilnehmern gegengelesen und unterschrieben.
Nach einem Vorfall muss eine Evaluation unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:
o Was hat gut funktioniert?
o Gab es Probleme und welche Probleme waren das?
o Wurde sich an den Handlungsleitfaden gehalten?
o Wurden die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigt?
o Wie wurde mit der verdächtigen Person umgegangen (kam es zur „Gerüchteküche“)?
o Gibt es noch offenen Fragen innerhalb des Vereins?
o Passt unser Handlungsleitfaden oder muss er angepasst werden
Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden. Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!
Der Vorstand
Nach einem Vorfall muss eine Evaluation unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:
- Was hat gut funktioniert?
- Gab es Probleme und welche Probleme waren das?
- Wurde sich an den Handlungsleitfaden gehalten?
- Wurden die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigt?
- Wie wurde mit der verdächtigen Person umgegangen (kam es zur „Gerüchteküche“)?
- Gibt es noch offenen Fragen innerhalb des Vereins?
- Passt unser Handlungsleitfaden oder muss er angepasst werden?